Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2012 - 3 Ta 99/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 127 Abs 2 S 3 ZPO, § 172 Abs 1 ZPO
Prozesskostenhilfe - Beschwerdefrist - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Person des Zustellungsbevollmächtigten im Prozesskostenhilfeverfahren; Zustellung als Voraussetzung für den Lauf der Beschwerdefrist gem. § 127 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ZPO § 172 Abs. 1
Prozesskostenhilfe; Beschwerdefrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 07.03.2012 - 4 Ca 1801/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2012 - 3 Ta 99/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06
Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2012 - 3 Ta 99/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - [juris] ) ist im Prozesskostenhilfeverfahren an den Bevollmächtigten zuzustellen, wenn für dieses Verfahren ein Prozessbevollmächtigter bestellt ist, was bereits dann der Fall ist, wenn - wie hier - der PKH-Antrag nicht von der Partei selbst, sondern durch ihren Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.