Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2012 - 3 Ta 99/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19971
LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2012 - 3 Ta 99/12 (https://dejure.org/2012,19971)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.2012 - 3 Ta 99/12 (https://dejure.org/2012,19971)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 3 Ta 99/12 (https://dejure.org/2012,19971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 127 Abs 2 S 3 ZPO, § 172 Abs 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Beschwerdefrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Person des Zustellungsbevollmächtigten im Prozesskostenhilfeverfahren; Zustellung als Voraussetzung für den Lauf der Beschwerdefrist gem. § 127 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ZPO § 172 Abs. 1
    Prozesskostenhilfe; Beschwerdefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2012 - 3 Ta 99/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - [juris] ) ist im Prozesskostenhilfeverfahren an den Bevollmächtigten zuzustellen, wenn für dieses Verfahren ein Prozessbevollmächtigter bestellt ist, was bereits dann der Fall ist, wenn - wie hier - der PKH-Antrag nicht von der Partei selbst, sondern durch ihren Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht